Übrigens müssen Sie die Kosten nicht alleine tragen. Haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Betreuungsleistungen können im Rahmen der Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 bei der Pflegekasse eingereicht werden. Auch hierzu berate ich Sie wenn gewünscht sehr gerne.